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Energieausweis (Verbrauch)

Energieausweise sind verpflichtend und unaufgefordert vom Eigentümer einer Immobilie bei Nutzerwechsel vorzulegen.

Umfang

  • Der Verbrauchsausweis lässt im Ergebnis keine eindeutige, von den bauphysikalischen Gegebenheiten abhängige Klassifizierung Ihres Gebäudes zu. Es werden ausschließlich Verbräuche vergangener Zeiträume aufgenommen, mit der Nutzfläche und der Heiztechnik ins Verhältnis gesetzt, um die Effizienzklasse zu ermitteln. Auch dieser Ausweis ist mit einer eindeutigen ID vom DiBT registriert und 10 Jahre gültig. Für die Richtigkeit der Daten ist der Ermittler der Verbrauchsdaten verantwortlich.

Kosten

Je nach Vorliegen der nötigen Verbrauchsdaten.

Förderung

Da es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument handelt, ist keine staatliche Förderung möglich.